On-Site-Management
Für Firmen und Projekte mit einem durchschnittlichen Bedarf von mehr als 30-40 temporären Arbeitskräften ist ein/e externe/r «On-Site-Manager/in» oft die einzig richtige Lösung – nicht zuletzt aus Sicht der Kostenoptimierung.
Vor Ort rekrutiert, führt, kontrolliert und betreut er/sie die temporären Mitarbeiter/innen. Je nach Situation können dabei auch mehrere Anbieter von temporären Arbeitskräften berücksichtigt werden. Die Koordination zwischen diesen ist ebenfalls ausschliesslich Sache der/des «On-Site-Managerin/Managers».
Die Job 3000 AG verfügt über das notwendige Know-how und die personellen Ressourcen, um derartige Projekte realisieren zu können.
Zögern Sie nicht. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Offerte.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Payrolling
Wettbewerbs- und Kostendruck haben dazu geführt, dass immer mehr Firmen – kleine, mittlere und grosse – ihre gesamte Personal- und Lohnadministration, oder Teile davon, einem spezialisierten Unternehmen der Personal-Dienstleistungsbranche anvertrauen.
Die Job 3000 AG verfügt über das nötige Know-how, die Informatiklösungen und die personellen Ressourcen, um Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter administrativ zu betreuen. Und das zu interessanten Konditionen.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unseren Spezialisten. Sie werden überrascht sein, was alles möglich ist.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Pooling
Saisonale Spitzen, unvorhergesehene Engpässe und Grossprojekte können in der Regel nur bewältigt werden, wenn der Zugriff auf eine grössere Anzahl kurzfristig verfügbarer Arbeitskräfte gewährleistet ist.
Im Rahmen einer langfristig orientierten Zusammenarbeit ist die Job 3000 AG bereit, einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen «Pool» an Mitarbeitern/innen, die Ihren Anforderungen entsprechen, aufzubauen und zu bewirtschaften.
Das garantiert Ihnen die Verfügbarkeit der/des richtigen Mitarbeiterin/Mitarbeiters zur richtigen Zeit am richtigen Ort – und das in grossem Stil.
Lassen Sie sich das Pooling mit all seinen Facetten, Chancen und auch Risiken von einem unserer Spezialisten im Detail erklären.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Allgemeinverbindlich erklärte (ave)
Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Seit dem 1. Januar 2012 ist der GAV-Personalverleih vom Bundesrat allgemeinverbindlich (ave) erklärt . Die Job 3000 AG verpflichtet sich ausdrücklich, sich an alle Bestimmungen dieses GAV sowie allen anderen gültigen ave GAV zu halten. Als Kunde der Job 3000 AG können Sie sich auch in diesem Bereich vollumfänglich auf uns verlassen. Alle Gesetzgebungen wie Mindestlöhne, Arbeitszeitregelung, Kranken- und Unfallversicherungen, berufliche Vorsorge, Kündigungsfristen usw. entsprechen immer und ausnahmslos den jeweils gültigen ave GAV.
Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen (Löhne, Arbeitszeiten usw.) zu den jeweils gültigen GAV.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Personalberater gerne zur Verfügung.